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Wir fördern konkrete Projekte, für die sich Unternehmen und Verbände zusammengeschlossen haben, um neue Absatzmärkte für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft zu erschließen.
Grundsätzlich kann sich jede überregionale nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Deutschland bewerben. Unsere Zielgruppe sind vor allem Dach- und Fachverbände und die Exportförderorganisationen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Wir fördern Maßnahmen von Zusammenschlüssen von mindestens fünf Unternehmen.
Wir kommen für die Hälfte der Gesamtausgaben Ihres Projektes auf. Darunter fallen auch Kosten für Personal, das speziell für die Durchführung des Projekts eingestellt wird. Die Gesamtausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen, und das Projekt darf noch nicht angelaufen sein.
Bei allen Fragen zur Antragstellung und Bewilligung hilft Ihnen das Referat 511 – Nationale Exportförderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weiter.
Ihren Antrag können Sie bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn über das elektronische Antragssystem easy-online unter www.ble.de/exportfoerderung einreichen.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 511 – Nationale Exportförderung
53168 Bonn